Alles über die Elterngeld Partnermonate [Wichtige Tipps] |
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Kann ich die Partnermonate splitten?
Ja, das geht. Es kann sogar sinnvoll sein. Besonders wenn du nicht arbeitest in der Zeit, in der du die Extramonate nimmst. Hintergrund ist, dass dein Arbeitgeber für jeden vollen Kalendermonat deiner Abwesenheit (Elternzeit) 1/12 deines Urlaubs kürzen darf (§17 Absatz 1 BEEG). Wenn dein Kind am 1. eines Monats geboren ist, kannst du davon leider nicht profitieren. Beispiel: Urlaubsanspruch Vater: 24 Tage Geburtstag des Kindes: 6. Januar Elternzeit: 6. März bis 5. Mai (=2 Lebensmonate) Nur im Monat April ist er vollständig abwesend, im März und Mai nur teilweise. Für den April darf der Arbeitgeber 1/12 des Urlaubsanspruchs kürzen. Das sind in diesem Fall 2 Tage, bleiben also nur 22 Tage Urlaubsanspruch. Abwandlung: Urlaubsanspruch Vater: 24 Tage Geburtstag des Kindes: 6. Januar Elternzeit: 6. März bis 5. April und 6. Juni bis 5. Juli (=2 Lebensmonate) Er ist keinen Kalendermonat vollständig abwesend. Der Arbeitgeber darf den Urlaubsanspruch nicht kürzen. Du möchtest die Elterngeldmonate bzw. deine Elternzeit aufteilen? Achte unbedingt darauf, dass alle deine Elternzeiten innerhalb von zwei Jahren (Bindungszeitraum) im Antrag auf Elternzeit enthalten sind (ab Beginn der ersten Elternzeit gerechnet). Weiterhin darfst du deine 36 Monate Elternzeit maximal in 3 Abschnitte aufteilen. Keine Kürzung bei Teilzeitarbeit Wenn du in der Elternzeit in Teilzeit arbeitest, darf keine Kürzung deines Urlaubs aufgrund des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz erfolgen, da du nicht abwesend bist. Allerdings kann es zur Kürzung deines Urlaubsanspruchs bei Teilzeitarbeit kommen. Partnermonate: Wann muss ich mich entscheiden?Bist du unentschlossen, ob du die Extramonate nehmen möchtest? Du kannst dich sowohl als Mutter, als auch als Vater später noch für Elterngeldmonate entscheiden. Achte nur darauf, dass nicht zu einer Unterbrechung nach dem 14. Lebensmonat kommt. Tipp: Du kannst den Zeitraum für die Auszahlung deines Elterngeldes auch dann noch anpassen, wenn du den Antrag bereits eingereicht hast. Gleiches gilt, wenn dir schon dein Elterngeldbescheid vorliegt. Eine Änderung ist für zukünftige Monate möglich. Hierfür reicht ein formloses Anschreiben an die Elterngeldstelle. |
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