Psychologisches Zentrum Dresden I Privatpraxis I Psychotherapie I Psychologie |
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Ablauf & KostenSelbstzahlend Als Selbstzahler sind Formalitäten für Sie nebensächlich. Das ist praktisch für viele Klienten, die nicht möchten, dass ihr Arbeitgeber oder ihre Krankenkasse von der Durchführung einer Psychotherapie erfahren. Wie bei allen ärztlichen und therapeutischen Leistungen, die Sie in Anspruch nehmen, stellen wir Ihnen die von uns erbrachten Leistungen gemäß Gebührenordnung für Ärzte und Psychotherapeuten (GOÄ/GOP) privat in Rechnung. Private Versicherung sowie BeihilfeAls Privatversicherter oder Beihilfeberechtigter hängt die Kostenerstattung immer von dem Vertrag ab, den Sie mit Ihrer Versicherung abgeschlossen haben. Wie bei allen ärztlichen und therapeutischen Leistungen, die Sie als Privatpatient in Anspruch nehmen, stellen wir Ihnen die von uns erbrachten Leistungen gemäß Gebührenordnung für Ärzte und Psychotherapeuten (GOÄ/GOP) privat in Rechnung. Bitte erkundigen Sie sich in jedem Fall vor Antritt der Therapie, ob und in welchem Umfang Ihre private Krankenversicherung die Kosten für die Behandlung bei Psychologischen Psychotherapeuten ganz oder anteilig übernimmt und ob ein entsprechender Antrag notwendig ist. HeilfürsorgeBundeswehr: Wenn Sie bei der Bundeswehr verpflichtet sind, kommt diese für die Kosten Ihrer psychotherapeutischen Behandlung auf. Ihr Ansprechpartner ist zunächst der Truppenarzt, welcher Ihnen einen entsprechenden Überweisungsschein (San/bw/0218/V) für unsere Praxis ausstellt, sodass Sie keine eigenen Kosten tragen müssen. Bundespolizei: Vereinbarungen zwischen Bundespsychotherapeutenkammer und dem Bundesministerium des Inneren ermöglichen seit Mai 2018 die Kostenübernahme für psychotherapeutische Behandlungen in unserer Praxis. Landespolizei: Für psychotherapeutische Behandlungen gilt § 28 Abs. 3 SGB V entsprechend. Die Kostenübernahme für diese psychotherapeutische Behandlung bedarf der Genehmigung. Wenden Sie sich an uns und wir leiten alle Formalitäten für eine Kostenübernahme für Sie ein. UnfallkassenFalls Sie durch einen Arbeits- oder Wegeunfall psychisch belastet sind, kann die psychotherapeutische Behandlung in unserer Praxis über den zuständigen Unfallversicherungsträger erfolgen. Der jeweils für Sie zuständige Unfallversicherungsträger ist entweder eine Berufsgenossenschaft oder eine Unfallkasse. Bahn BKKMit der Bahn-BKK können wir die von Ihnen durchgeführten Therapiesitzungen direkt abrechnen. Sie können direkt einen Termin zum Erstgespräch vereinbaren (Tel. 0351-27557840) und unverzüglich mit den ersten fünf Therapiesitzungen beginnen. Wir benötigen lediglich eine Überweisung von Ihrem Hausarzt. Kostenerstattung mit Betriebskrankenkassein Kooperationen mit verschiedenen Betriebskrankenkassen (z.B. BKK VBU, Miele BKK, Siemens BKK, BKK24 etc.) möglich. Bitte sprechen Sie uns einfach an und wir erörtern gemeinsam das Vorgehen. Kostenerstattung mit gesetzlichen KrankenkassenEine generelle Kostenerstattung mit gesetzlichen Krankenkassen wie z.B. AOK, DAK oder Barmer ist in unseren Praxen nicht möglich. Wir haben aber gute Erfahrungen im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens mit Krankenkassen wie der Knappschaft oder der TK oder IKK gemacht. Bei Fragen hierzu können Sie sich gerne an uns wenden. |
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